Die 13. AHV-Rente und ihre Auswirkungen auf die 2. Säule und die Steuereinnahmen
Bekanntlich wurde die Initiative für die Einführung einer 13. AHV-Rente von Volk und Ständen angenommen. Noch ist vieles unklar betreffend Umsetzung. Es ist aber davon auszugehen, dass Rentner zukünftig (ab 2026) auf Renten aus der 1. Säule eine Rentenerhöhung um 1/12 oder 8.33% erhalten.
Tendenziell dürfte diese Rentenerhöhung monatlich ausbezahlt werden. Eine alleinstehende Person, welche heute die Maximalrente von 29'400 Franken pro Jahr bzw. 2'450 Franken pro Monat erhält, würde daher ab 2026 bei gleichbleibenden Maximalrenten einen Zuschlag von 2'450 Franken pro Jahr bzw. gerundet 204 Franken pro Monat (Rente neu: 31'850 Franken pro Jahr) erhalten.
Cyrill Habegger, Leiter Steuern, PensExpertDie Einführung der 13. AHV-Rente dürfte zu einem Geldsegen für die öffentliche Hand führen.
Es ist davon auszugehen, dass die AHV-Renten per 2025 aufgrund der Teuerung ohnehin erhöht werden (Mischindex). Zusätzlich soll ab 2026 eine zusätzliche AHV-Rente (13. AHV-Rente) ausbezahlt werden.
Erhöhung des steuerbaren Einkommens
Durch die Einführung einer 13. AHV-Rente steigt das Einkommen bei Rentnern, während die Abzüge gegenüber der heutigen Situation unverändert bleiben (Ausnahme Einführung neue zusätzliche Abzüge für Rentner aufgrund Steuergesetzrevision). Das heisst, dass sich das steuerbare Einkommen von Rentnern erhöht und damit deren Steuerbelastung steigt. Je nach übrigem Einkommen beträgt die zusätzliche Steuerbelastung bis zu 33% (im Kanton Luzern). Gemäss einem Artikel in der Luzerner Zeitung ist für den Kanton Luzern und die Gemeinden mit Mehreinnahmen von rund 25 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Die Einführung der 13. AHV-Rente dürfte daher zu einem Geldsegen für die öffentliche Hand führen.
Änderung von diversen Kennzahlen
Diverse Kennzahlen im Bereich der Sozialversicherungen sind an die maximale AHV-Altersrente geknüpft. Wenn nun 13. AHV-Renten ausbezahlt werden, müsste dies daher auch Konsequenzen auf diese Kennzahlen haben. Beispiele gefällig?
Maximalbeitrag an Säule 3a (mit PK-Anschluss):
- Beitrag aktuell: 7'056 Franken (24% von 29'400 Franken)
- neu wären dies 7'644 Franken (24% von 31'850 Franken)
SIFO-Limite / Eintrittshöhe für 1e-Plan:
- Beitrag aktuell: 132'300 Franken (450% von 29'400 Franken)
- neu wären dies 143’325 Franken (450% von 31’850 Franken)
Und nicht zu vergessen sind die Berechnung des BVG-Koordinationsabzuges (siehe nachfolgend). Bei den vorstehenden Berechnungen sind die teuerungsbedingten Erhöhungen der Altersrenten per 2025 übrigens noch nicht berücksichtigt.
Tiefere Beiträge an die 2. Säule von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden (Basis-Pensionskasse/umhüllende PK-Lösung)
Durch die Erhöhung der maximalen AHV-Rente steigt auch der BVG-Koordinationsabzug. Dieser beträgt aktuell 7/8 der maximalen AHV-Rente. Bei einer höheren maximalen AHV-Rente würde der Koordinationsabzug von 25'725 Franken auf 27'869 Franken erhöht werden. Bei Versicherungslösungen, die «nur» den AHV-Lohn abzüglich Koordinationsabzug versichern, würden daher der versicherte Lohn und damit die Beiträge sinken.
Beispiel AHV-Lohn: 100'000 Franken:
- Versicherter Lohn (aktuell): 74'275 Franken
- Sparbeiträge Total (aktuell 15%): 11’141 Franken
- Versicherter Lohn (zukünftig): 72’131 Franken
- Sparbeiträge Total (zukünftig 15%): 10’820 Franken
Durch die reduzierten Beiträge dürfte das Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden sowie der Gewinn der Unternehmen steigen, was nochmals zu gewissen Mehreinnahmen bei den Steuern für die öffentliche Hand führen dürfte. Diese Mehreinnahmen dürften teilweise wieder kompensiert werden, weil auch die maximalen Beiträge an die Säule 3a steigen und wohl von vielen Arbeitnehmenden zusätzlich ausgeschöpft werden dürften.
Es ist also davon auszugehen, dass die Einführung der 13. AHV-Rente auch Auswirkungen auf die 2. Säule haben wird, da viele Kennzahlen an die einfache AHV-Rente geknüpft sind. Zusätzlich werden wir noch über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) abstimmen, im Falle einer Annahme kommen weitere Änderungen auf uns zu.