13. AHV-Rente soll ausschliesslich über Mehrwertsteuer finanziert werden
Der Bundesrat hat gestern seine Pläne für die Finanzierung der 13. AHV-Rente bekannt gegeben. Sie soll nur über eine Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Dies steht im Gegensatz zu den beiden Vorschlägen, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hatte und entspricht grundsätzlich der Arbeitgebersicht: Eine Finanzierung mittels Erhöhung der Lohnprozente wäre höchst unsolidarisch.
Der Bundesrat hat in seiner Vernehmlassung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ursprünglich zwei Varianten vorgeschlagen: Erstens eine Finanzierung nur über höhere Lohnbeiträge und zweitens eine Finanzierungskombination aus höheren Lohnbeiträgen und höheren Mehrwertsteuern. Eine Finanzierung einzig über mehr Lohnprozente lehnte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) in seiner Vernehmlassungsantwort entschieden ab. So wäre es höchst unsolidarisch, die zusätzlichen Kosten einer 13. AHV-Rente einzig auf die erwerbstätige Bevölkerung abzuwälzen.
Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV)Es wäre höchst unsolidarisch, die zusätzlichen Kosten einer 13. AHV-Rente einzig auf die erwerbstätige Bevölkerung abzuwälzen.
Gestern machte der Bundesrat nun eine überraschende Kehrtwende und informierte, dass dem Parlament ein dritter Vorschlag unterbreitet wird: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente nur über die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Bundesrat begründet den Entscheid damit, dass der Finanzierungsbedarf aufgrund der angepassten AHV-Finanzperspektiven nun geringer ausfällt, als erwartet. Die Arbeitgeber begrüssen, dass die 13. AHV-Rente nicht mittels höheren Lohnprozenten finanziert werden soll. Mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer beteiligen sich alle an der Finanzierung, also auch die Rentner, die von einer zusätzlichen Rente profitieren. Ebenfalls begrüsst der SAV die jährliche Auszahlung ab 2026.
Nach wie vor sprechen sich die Arbeitgeber für eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Eine nachhaltige Stabilisierung der 1. Säule hat mittels struktureller Massnahmen in einer Gesamtreform zu erfolgen. In einem ersten Schritt sind zunächst die AHV-Finanzperspektiven des BSV korrekt aufzuarbeiten.