Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – in der Finanzindustrie zuweilen auch die SER

SIX Exchange Regulation AG (SER) spricht eine Busse von CHF 22’000.00 wegen Verletzungen der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität sowie zu den Regelmelde­pflichten aus.

SER sanktioniert die CI Com SA im Rahmen eines Sanktionsbescheids wegen Verletzungen der Vor­schriften zur Ad hoc-Publizität sowie zu den Regelmeldepflichten mit einer Busse in der Höhe von CHF 22’000.00.

CI Com SA hat verspätet und unvollständig über den Rücktritt und das Ausscheiden ihres Verwaltungsratspräsident und CFO kommuniziert und damit die Vorschriften zur Ad hoc-Publizität in mittelschwerer Weise verletzt. Sodann hat CI Com SA die Änderungen der Ansprechpersonen für die Funktionen des Verwaltungsratspräsidenten und CFO verspätet via Connexor Reporting gemeldet, was als leichte Verletzung eingestuft wurde.

Das Verhalten wurde als fahrlässig und das Verschulden insgesamt als mittelschwer beurteilt. Da­bei wurde auch berücksichtigt, dass gegen CI Com SA in den letzten drei Jahren keine Sanktion verhängt wurde. Aufgrund der gezeigten Einsicht in die begangenen Verfehlungen und der Kooperationsbereitschaft nach den eingetretenen Pflichtverletzungen, wurde das Verhalten von CI Com SA strafmindernd berücksichtigt und die Busse auf CHF 22‘000.00 festgesetzt. Der Sanktionsbescheid ist rechtskräftig.