GKB vs. Remo Stoffel: Schlichtungsverfahren führte zu keiner Einigung

Im Zusammenhang mit der Zivilklage, die gegen die BZ Bank und deren Organe sowie gegen die Graubündner Kantonalbank (GKB) fand am vergangenen Dienstag die Schlichtungsverhandlung statt. Dabei konnte mit dem mutmasslichen Kläger Remo Stoffel keine Einigung erzielt werden.

Am 4. Mai 2026 hatte die Graubündner Kantonalbank (GKB) mittels Ad hoc Mitteilung bekanntgegeben, dass eine Zivilklage gegen die BZ Bank und deren Organe sowie gegen die GKB selber eingegangen war. Am vergangenen Dienstag fand dazu die Schlichtungsverhandlung vor dem Vermittleramt Höfe statt. Dabei konnte mit dem mutmasslichen Kläger Remo Stoffel – wenig überraschend – keine Einigung erzielt werden. Damit ist das Schlichtungsverfahren abgeschlossen. Es obliegt nun dem Kläger, Klage beim zuständigen Zivilgericht einzureichen. Die GKB und die BZ Bank erachten die Vorwürfe naturgemäss als unbegründet und bestreiten die Forderungen vollumfänglich. Über wesentliche Entwicklungen in diesem Verfahren soll zu gegebener Zeit wieder informiert werden.

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