Die UBS will es genau wissen und legt gegen das französische Gerichtsurteil Berufung ein

Die Schweizer Grossbank UBS hat heute beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung eingelegt bezüglich des jüngsten Entscheids des Berufungsgerichts. Wir erinnern uns: In besagtem Berufungsverfahren bestätigt das Gericht in den wesentlichen Zügen das Urteil der Vorinstanz und verurteilt die Schweizer Grossbank wegen schwerer Geldwäscherei, senkte den Strafbetrag aber deutlich von 4.5 auf 1.8 Milliarden Euro.

Die Schweizer Grossbank UBS hat heute beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung eingelegt bezüglich des Entscheids des Berufungsgerichts – einschliesslich der Busse in der Höhe von EUR 3,75 Millionen, der Einziehung von EUR 1 Milliarde und der zivilrechtlichen Schadenersatzzahlung in der Höhe von EUR 800 Millionen. Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht. Dies erlaube es der UBS, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, «um im besten Interesse der Stakeholder das weitere Vorgehen festzulegen», wie die Grossbank heute Abend via Mediemitteilung verlauten liess.

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