Unternehmen erlangen Wettbewerbsvorteile am Kapitalmarkt, wenn sie ihre nachhaltige Ausrichtung transparent offenlegen

Das Beratungsunternehmen PwC hat die steuerliche Transparenz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung der 108 führenden, im Deutschen Aktienindex (DAX), Austrian Traded Index (ATX) und Swiss Market Index Expanded (SMIEXP) gelisteten Unternehmen untersucht. Ein ausschlaggebendes Kriterium: Die Berücksichtigung der Vorgaben aus vier zentralen Rahmenwerken – dem Standard GRI 207: Tax 2019, dem Tax Strategy Criterion des S&P Global Corporate Sustainability Assessments, den OECD Guidelines for Multinational Enterprises und dem sog. «Measuring Stakeholder Capitalism»-Bericht des World Economic Forums.

Eines der Kernergebnisse der Studie lautet: Die Mehrheit der untersuchten Unternehmen veröffentlichen im Jahr 2022 erste Informationen im Rahmen ihrer steuerlichen Transparenz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass die herangezogenen Standards eine signifikante Relevanz für den DACH-Raum haben.

Erweiterte Berichterstattung wird zum Wettbewerbsvorteil
Mit Blick auf den deutschen Markt fällt auf, dass sich anhand von GRI 207 einige der DAX-Unternehmen durch eine umfassendere Berichterstattung verbessert haben. Wer die Berichterstattung nicht nennenswert ausgeweitet hat, ist dagegen im Ranking gefallen. Eine Erhöhung der öffentlichen steuerlichen Berichterstattung wurde auch im Schweizer Markt durch die bereits erwähnte Public Tax Transparency Benchmark Study, veröffentlicht durch PwC Schweiz, sichtbar. In Österreich sieht die Situation dagegen noch etwas anders aus: Hier veröffentlichen bisher nur wenige Unternehmen steuerliche Informationen im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitsbericht. Dabei kann eine Ausweitung der Berichterstattung sinnvoll sein: Bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Ratings und Indizes ziehen beispielsweise durch das S&P CSA steuerliche Informationen als Prüfkriterium heran. Schneiden Unternehmen in diesen Kategorien gut ab, winken Wettbewerbsvorteile am Kapitalmarkt.

Banken, Finanzdienstleister und Rohstoffunternehmen gehören zu den Vorreitern bei der steuerlichen Transparenz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

PwC Schweiz

Einzelne Branchen als Vorreiter
Neben den regionalen Unterschieden zeichnen sich auch bei der Betrachtung nach Branchen gewisse Trends ab. So gehören Banken und Finanzdienstleister sowie Rohstoffunternehmen zu den Vorreitern bei der steuerlichen Transparenz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Denn Unternehmen aus diesen Branchen sind ohnehin von zwingenden Offenlegungspflichten wie der Bilanzrichtlinie oder Taxonomie-Verordnung betroffen. Die Studie zeigt, dass viele Spitzenreiter bereits aus ihren gesetzlichen Verpflichtungen heraus zu einer umfangreicheren Berichterstattung tendieren. Andere Branchen, darunter etwa der Energie- oder Telekommunikationssektor und die Versicherer, sind wiederum aufgrund besonderer Wettbewerbsbedingungen auf gute Nachhaltigkeits-Ratings und damit auch auf eine erweiterte Berichterstattung angewiesen.

Aufholbedarf bei quantitativen Kennzahlen
Obwohl die Schwerpunkte der einzelnen Rahmenwerke stellenweise stark abweichen, hat sich über alle Standards hinweg eine Gemeinsamkeit gezeigt: Zu Vorgaben, die eine qualitative Beschreibung erfordern, wurde tendenziell häufiger berichtet. Quantitative Kennzahlen sind aufgrund der benötigten Daten, dem höheren Erhebungsaufwand sowie gewissen Wettbewerbsrisiken für viele Unternehmen weniger attraktiv. Gerade in Hinblick auf ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis seien viele Unternehmen vorsichtig damit, quantitative Daten eines Country-by-Country Reportings (CbCR) oder einer Total Tax Contribution zu veröffentlichen. Im EU-Binnenmarkt wird die Veröffentlichung eines CbCRs für Berichte grundsätzlich ab dem 22. Juni 2024 allerdings verpflichtend. Aus strategischer Sicht entscheiden sich daher immer mehr Unternehmen, bereits vorab auf freiwilliger Basis zu berichten und sich so in den entsprechenden Ratings gegenüber Wettbewerbern zu verbessern.

Die detaillierte PwC-Studie kann als PDF hier heruntergeladen werden.

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