Bundesstrafgericht bejaht Insiderhandel im Fall Hans Ziegler

Das Bundesstrafgericht verurteilt den früheren Unternehmenssanierer Hans Ziegler unter anderem wegen Insiderhandels zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Hans Ziegler am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie einer Busse von 10'000 Franken verurteilt. Die zuständige Anklagebehörde hatte fünf Jahre gefordert.

Ein weiterer Mitangeklagter (ein früherer Kadermitarbeiter der Bank Lazard) wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von 8'000 Franken verurteilt.

Die Strafkammer kommt in ihrer Begründung zum Schluss, dass der frühere Unternehmenssanierer Ziegler des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses sowie des Insiderhandels für schuldig zu sprechen ist.

Der bald 69-jährige Ziegler hat unter anderem als Verwaltungsrat des Unternehmens OC Oerlikon interne Dokumente an den Mitangeklagten weitergeleitet. Ziegler hatte zudem bei Börsengeschäften sein Insiderwissen aus Verwaltungsratsmandaten zum eigenen finanziellen Vorteil ausgenutzt.

Bereits im Juni 2017 verlangte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA von Ziegler im aufsichtsrechtlichen Verfahren die Rückerstattung eines unrechtmässig erzielten Gewinns in Höhe von rund 1,4 Millionen Franken. Der Betrag wurde später vom Bundesverwaltungsgericht auf 1,28 Millionen Franken reduziert.

Ziegler sieht sich ferner mit einer vom Bundesstrafgericht auferlegten Ersatzforderung des Bundes in Höhe von 771'000 Franken konfrontiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Parteien steht der Berufungsweg offen.

Hauptbildnachweis: sda/Keystone