Lex UBS: Nach dem Kapitalstreit ist es an der Zeit für eine Annäherung
Der Ständerat hat über die neuen Kapitalregeln für die UBS entschieden. Mit 29 zu 16 Stimmen sprach sich die Mehrheit für eine Eigenkapitalunterlegung von 90 Prozent bei den ausländischen Beteiligungen systemrelevanter Banken aus. Damit folgte sie einem Minderheitsantrag der Wirtschaftskommission. Die Regelung betrifft faktisch allein die UBS – eine «Lex UBS» also, auch wenn der Gesetzgeber den Namen aus naheliegenden Gründen nicht ins Gesetz schreiben muss.
Im Zentrum steht die Frage, wie stark die Schweizer Muttergesellschaft der UBS mögliche Verluste ihrer ausländischen Tochtergesellschaften mit hartem Kernkapital (CET1) absichern muss. Ziel ist es, das «Too big to fail»-Regime zu verschärfen und die Widerstandsfähigkeit der Bank im Krisenfall zu erhöhen. Soweit die Ausgangslage.
Reto Giudicetti, The OnlinerNach diesem Kapitalstreit wären etwas weniger Befindlichkeit und etwas mehr Pragmatismus keine Kapitulation, sondern ein Ausdruck von Souveränität – auf beiden Seiten.
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Als Nächstes befasst sich der Nationalrat mit der «Lex UBS». Eine vollständige Rückkehr zur von der UBS favorisierten 50-Prozent-Lösung erscheint eher unwahrscheinlich. Am Ende dürfte deshalb jene hohe Kunst gefragt sein, die das Schweizer Parlament besonders gut beherrscht: Differenzbereinigung, Kompromisssuche und ein Ergebnis, bei dem nach mehreren Runden möglichst alle Beteiligten erklären können, sie hätten sich selbstverständlich nicht bewegt.
Die feine Kunst der politischen Überzeugung
Die UBS dürfte ihr Lobbying derweil fortsetzen. Zu deutlich hat sich insbesondere Sergio Ermotti gegen eine Verschärfung der Kapitalregeln ausgesprochen. Das ist legitim. Auch eine Grossbank darf ihre Interessen mit Nachdruck vertreten. Allerdings gibt es einen feinen, aber nicht ganz unwichtigen Unterschied zwischen Interessenvertretung und parlamentarischer Nachhilfe. Ermottis jüngste Bemerkung, wonach gewisse Parlamentarier möglicherweise «verwirrt» seien, weil sie die komplexe Materie nicht richtig verstünden, war kommunikativ mit Sicherheit keine Meisterleistung. Wer Volksvertretern öffentlich attestiert, sie hätten die Materie nicht verstanden, darf sich nicht wundern, wenn diese anschliessend besonderen Wert darauf legen, ihre Unabhängigkeit unter Beweis zu stellen. Zumal sich die UBS in dieser Debatte nicht gerade in der Position eines kleinen Familienbetriebs befindet, der von der Politik überraschend mit einem neuen Formular konfrontiert wird. Sie ist die grösste Bank der Schweiz, global systemrelevant und nach dem Ende der Credit Suisse ziemlich genau das Institut, bei dessen möglichem Scheitern der Staat sehr genau hinschauen muss. Ob dieser Ton zum Abstimmungsergebnis beigetragen hat, lässt sich selbstverständlich nicht beweisen. Auffällig ist allerdings, dass der Ständerat die von der UBS favorisierte 50-Prozent-Lösung deutlich verworfen hat. Vielleicht war die politische Botschaft des Parlaments damit auch weniger kompliziert, als manche Präsentation im UBS-Hauptsitz vermuten lässt: Die Politik hat die Argumente gehört – und ist trotzdem nicht überzeugt. Das muss man als Grossbank aushalten können. Die UBS kann von der Politik keine Sonderbehandlung erwarten. Sie ist für die Schweiz von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Genau deshalb stellt ihre Grösse den Staat vor ein erhebliches systemisches Risiko. Nach dem Debakel um die Credit Suisse dürfte zudem die Bereitschaft der Steuerzahler, bei einer nächsten Grossbankenkrise erneut als stiller Rückversicherer einzuspringen, überschaubar sein.
Noch hat der Nationalrat nicht entschieden. Ob die UBS am Ende mit einem von Ermotti selbst als «blaues Auge» bezeichneten Ergebnis davonkommt, bleibt offen. Ebenso offen ist, ob die vom Ständerat beschlossene 90-Prozent-Regelung, sollten sie auch von Nationalrat bestätigt werden, tatsächlich zu den von der UBS befürchteten Wettbewerbsnachteilen führen wird. Das wird weniger die politische Rhetorik als die Realität zeigen.
Wenn aus Konfrontation wieder Kooperation werden muss
Die Debatte über die «Lex UBS» wird von beiden Seiten engagiert und teilweise bemerkenswert emotional geführt. Das ist in einer Demokratie nicht nur zulässig, sondern grundsätzlich gesund. Eine Grossbank darf ihre Interessen vertreten. Der Gesetzgeber darf ihr widersprechen. Und beide Seiten dürfen sich dabei auch einmal deutlich widersprechen. Nur sollte aus einem politischen Streit kein dauerhafter Graben werden. Vor dem Entscheid des Nationalrats ist die Geschichte ohnehin noch nicht beendet. Umso mehr wäre es an der Zeit, dass sich die Beteiligten dereinst wieder etwas annähern. Für einen herzlichen Händedruck ist es vermutlich noch zu früh. Dafür sind die Fronten zu verhärtet und manche Kränkungen noch zu frisch. Aber irgendwann sollte wieder gelten, was im politischen und wirtschaftlichen Alltag eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die UBS bleibt für die Schweiz ein wichtiger Partner. Und die Schweiz bleibt für die UBS der Standort, dessen politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sie nicht einfach als lästige Begleitmusik ihrer globalen Geschäftstätigkeit betrachten kann. Die UBS hat das Recht, für ihre Interessen zu kämpfen. Der Bundesrat und das Parlament haben das Recht, ihr dabei Grenzen zu setzen. Beide Seiten sollten allerdings erkennen, dass sie langfristig aufeinander angewiesen sind. Vielleicht wäre deshalb nach all den Wortgefechten etwas weniger Empörung und etwas mehr gegenseitiger Respekt die vernünftigste Kapitalreserve, die sich beide Seiten derzeit leisten können. Eine Gewinner- oder Verliererlogik hilft am Ende niemandem. Bei der Frage, wie viel Kapital die einzige verbliebene Schweizer Grossbank von globaler Bedeutung halten muss, geht es nicht um einen politischen Punktsieg. Es geht darum, die richtigen Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Und vielleicht liegt genau darin die eigentliche Pointe dieser Auseinandersetzung: Die UBS muss mit der Politik leben – und die Politik mit der UBS. Beide sollten deshalb lernen, miteinander auszukommen, ohne bei jeder Meinungsverschiedenheit gleich den Eindruck zu erwecken, der jeweils andere habe die eigene Existenzberechtigung nicht verstanden.
Nach diesem Kapitalstreit wären etwas weniger Befindlichkeit und etwas mehr Pragmatismus deshalb keine Kapitulation, sondern ein Ausdruck von Souveränität – auf beiden Seiten. Denn auch nach einer politischen Niederlage sollte gelten, was in der Schweiz eigentlich zum guten Ton gehört: Man bleibt miteinander im Gespräch.