So vererben Schweizerinnen und Schweizer ihr Vermögen

Es finden sich keine exakten Zahlen darüber, wie viel Vermögen in der Schweiz Jahr für Jahr vererbt wird. Kaum eine ökonomische Grösse ist gesellschaftlich so bedeutsam und gleichzeitig statistisch so schlecht erfasst wie der jährliche Fluss an Erbschaften.

Nach aktuellen Schätzungen der Universität Lausanne dürften sich die vererbten und verschenkten Vermögen dieses Jahr auf rund 100 Milliarden Franken summieren. Das sind rund 12 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) – ein neuer Rekord. In den letzten 30 Jahren hat sich das vererbte Vermögen praktisch verfünffacht, und es dürfte weiterhin um 3 bis 4 Prozent pro Jahr wachsen. Dafür gibt es mehrere Gründe. In der Schweiz ist die Sparquote im internationalen Vergleich überdurchschnittlich, oft bis ins hohe Alter. Das hat auch damit zu tun, dass der Staat gezielt steuerliche Anreize schafft, um Vermögen aufzubauen, etwa in der Pensionskasse und in der dritten Säule. Gleichzeitig steigt der Wert von Häusern, Wohnungen und Aktien langfristig stärker als die Einkommen der Erwerbstätigen. In den nächsten Jahren wird zudem die Babyboomer-Generation, die in Pension geht, ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben.

Nach aktuellen Schätzungen der Universität Lausanne dürften sich die vererbten und verschenkten Vermögen dieses Jahr auf rund 100 Milliarden Franken summieren.

Studie «So vererben Schweizerinnen und Schweizer ihr Vermögen» vom VZ VermögensZentrum

Für viele ist der Gedanke unerträglich, dass sich ihre Kinder einmal darüber streiten, wem was zusteht. Trotzdem verzichten viele Haushalte darauf, ihren Nachlass zu regeln, oder sie schieben das auf die lange Bank. Erbschaftsfragen sind sehr emotional. Die meisten setzen sich nur ungern mit der eigenen Sterblichkeit auseinander. Dabei kann beim Erben viel auf dem Spiel stehen – finanziell und familiär.

Der Nachlass birgt Konfliktpotenzial. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Familiengeschichte mit all ihren Tabuthemen in den Mittelpunkt rückt. Das können Kränkungen aus der Vergangenheit sein, alte Streitigkeiten, schlechte Erinnerungen – also alles, was unverarbeitet geblieben ist. Das Erbrecht bietet einige Möglichkeiten, alles so zu regeln, dass es möglichst keinen Streit gibt. Je klarer man seinen letzten Willen formuliert, desto besser ist es in der Regel für die ganze Familie. Vor diesem Hintergrund hat das VZ VermögensZentrum die Massnahmen von mehr als 1‘600 Haushalten untersucht, die ihren Nachlass geregelt haben.

Die detaillierte Studie «So vererben Schweizerinnen und Schweizer ihr Vermögen» vom VZ VermögensZentrum findet sich hier.

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