Neue Studie beleuchtet Entlöhnung von Stiftungsratsmitgliedern und Stiftungsmitarbeitenden

Eine neu veröffentlichte Studie bringt Erkenntnisse über die Honorierung und Entlohnung in gemeinnützigen Förderstiftungen in der Schweiz. Rochester-Bern Executive Programs und das Center for Philanthropy Studies (CEPS) der Universität Basel haben die Studie durchgeführt. Initiiert wurde sie von der SwissFoundations.

In der Schweiz gibt es noch immer – insbesondere bei Steuerbehörden – die weit verbreitete Ansicht, dass ein Stiftungsratsmandat ehrenamtlich ausgeübt werden soll und jegliche Entschädigung, zuweilen bis hin zum Spesenersatz, verpönt sind. Ob und inwieweit Mitglieder eines Stiftungsrats oder Vereinsvorstands entschädigt werden dürfen, wurde in den letzten Jahren immer wieder diskutiert und war Gegenstand von politischen Vorstössen. Die Vergütung der Arbeit von Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen ist in der Schweiz unter anderem durch die Vorgaben des kantonalen und bundesrechtlichen Steuerrechts vorgegeben. Im Februar 2024 hat der Kanton Zürich einen Paradigmenwechsel vollzogen, indem das kantonale Steueramt seine Praxis angepasst hat. Neu steht in Zürich eine angemessene Entschädigung der Organe einer gemeinnützigen juristischen Person einer Steuerbefreiung nicht mehr entgegen.

Die Honorierung des Stiftungsrats fällt insgesamt sehr gemässigt aus, der Median liegt bei einer Jahrespauschale von CHF 3’000, Jahrespauschalen von mehr als CHF 10’000 sind sehr selten.

«Honorierungsstudie für Schweizer Förderstiftungen»

Diese Studie ist der Frage nachgegangen wie Stiftungsmitglieder honoriert und Mitarbeitende entlohnt werden. Sie basiert auf einer Online-Umfrage, die im Frühjahr 2023 durchgeführt wurde. Insgesamt haben 250 Stiftungsratsmitglieder, 209 Geschäftsführende, 85 Projektverantwortliche und 50 für administrative Arbeiten angestellte Mitarbeitende an der Umfrage teilgenommen. Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass Entschädigungen von Stiftungsratsmitgliedern durchaus üblich sind, jedoch auf sehr niedrigem Niveau, verglichen mit Entschädigungen in Verwaltungsräten von privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Unternehmen gleicher Grösse:

  • In rund drei Viertel der Stiftungen, die eine Honorierung auszahlen, gibt es ein Entschädigungsreglement.
  • 46% der Stiftungen, die eine Honorierung auszahlen, veröffentlichen die Höhe gegenüber der Stiftungsaufsicht und 27% kommunizieren sie öffentlich im Jahresbericht. 39% veröffentlichen die Höhe der Honorierung nicht.
  • 46% der Stiftungen zahlen ein Honorar, die anderen 53% können sich aufgrund der Grösse keine Honorierung leisten oder eine Honorierung ist gemäss Stiftungsurkunde nicht zulässig.
  • Die Honorierung des Stiftungsrats fällt insgesamt sehr gemässigt aus, der Median liegt bei einer Jahrespauschale von CHF 3’000, Jahrespauschalen von mehr als CHF 10’000 sind sehr selten.
  • Die wichtigsten Kriterien für die Höhe der Jahrespauschale sind Stiftungscharakteristika wie Vermögen und Ausschüttungsvolumen. Ebenso einen Erklärungsanteil leisten aufwandsbezogene Kriterien wie Anzahl Sitzungen oder Stunden für die Vor- und Nachbereitung. Keinen Einfluss haben die persönlichen Merkmale der Stiftungsratsmitglieder.

Bezüglich der Entlohnung von Geschäftsführung und Mitarbeitenden bietet die Studie folgende Erkenntnisse:

  • Die Entlohnung der Geschäftsführenden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Stellenbeschrieb, dafür kaum von den Stiftungscharakteristika.
  • Im Schnitt verdient eine Person in der Geschäftsführung CHF 158’000 in einem 100%-Pensum, jedoch bestehen Unterschiede nach Tätigkeitsbereichen. Eine Person im Projektmanagement verdient durchschnittlich CHF 110’000 in einem 100%-Pensum.
  • 50% der Gehälter von Geschäftsführungsmitgliedern liegen zwischen CHF 120'000 und CHF 180’000, bei Projektmitarbeitenden liegen die mittleren 50% zwischen CHF 89’400 und CHF 123’300.
  • Die Entlohnung der Projektverantwortlichen ist massgeblich abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Stellenbeschrieb.

Die Ergebnisse haben auch Einfluss auf die Praxis. Wenn die Vorgaben der kantonalen Steuerverwaltungen eine Honorierung des Stiftungsrats erlauben, geben sie Aufschluss darüber, in welcher Höhe und auf Grundlage welcher Kriterien die Honorierung festgelegt werden sollen:

  • Der hohe Einfluss der Organisationscharakteristika zeigt an, dass Kriterien wie Stiftungsvermögen, Fördervolumen und Anzahl Projekte bzw. das Aktivitätsfeld von grosser Bedeutung sind. Für die Praxis lässt sich daraus schliessen, dass z.B bei einem sehr hohen Stiftungsvermögen die Anzahl Sitzungen oder der zeitliche Aufwand kaum mehr einen Einfluss auf die Höhe der Honorierung haben. Die Verantwortung für das Stiftungsvermögen wird generell höher gewichtet als die zeitliche Inanspruchnahme.
  • Einzig beim Präsidium wird aufgrund des zeitlichen Mehraufwands oft eine höhere Honorierung gewählt.
  • Der Aufwand der Stiftungsratstätigkeit wird vor allem bei mittleren Vermögen eine Entscheidungsgrundlage sein, wenn es um die grundsätzliche Frage geht, ob eine Honorierung gezahlt werden soll oder nicht.
  • Bei kleinen Vermögen stellt sich die Frage nach der Honorierung gar nicht, daher ist auch der Aufwand kein Entscheidungskriterium.
  • Gar nicht ins Gewicht fallen sollten persönliche Kompetenzen oder Fähigkeiten. Da alle Mitglieder im Stiftungsrat einen spezifischen Fähigkeitsausweis mitbringen, erübrigt sich eine besondere Auszeichnung.

Die detaillierte «Honorierungsstudie für Schweizer Förderstiftungen» findet sich hier.

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