Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität: Bankiervereinigung warnt vor einer neuen Regulierungswelle

Die Beurteilung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) zum «Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität» fällt durchzogen aus. Zwar sei es zentral, die richtigen Lehren aus der Krise der Credit Suisse zu ziehen und die Lücken im Schweizer Regelwerk gezielt zu schliessen. Das gelänge dem Bericht des Bundesrates aber nur stellenweise, wird moniert.

Dem bundesrätlichen Bericht fehle ein klarer Fokus, und mit über 20 Massnahmen laufe er Gefahr zu überborden, befürchten die SBVg-Verantwortlichen. Damit drohe eine Regulierungswelle, die auch der Schweizer Volkswirtschaft schaden würde. Für eine erfolgreiche Reform führt der Branchenverband folgende Aspekte an:

  • Priorisierung
    Die Vielzahl der Massnahmen erfordert eine klare Priorisierung nach Wirksamkeit. Im Vordergrund stehen aus Sicht der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) der Ausbau der Liquiditätsversorgung für alle Banken durch die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Einführung des «Public Liquidity Backstop» für systemrelevante Banken, sowie zielgerichtete Anpassungen in den Bereichen Vergütung und Verantwortlichkeit. Die Pflicht einer langfristig ausgerichteten Vergütungspolitik soll gesetzlich verankert und ein schlankes Verantwortlichkeitsregime («Senior Manager Regime») eingeführt werden.

Viele der vorgeschlagenen Massnahmen helfen, die gesteckten Ziele der Reform zu erreichen. Da dem Bericht jedoch der Fokus fehlt, droht eine Regulierungswelle, welche die Banken und die Wirtschaft massiv belasten würde

Roman Studer, CEO der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg)
  • Fokussierung
    Die Proportionalität muss gewahrt und es darf nicht grundlos reguliert werden. Dies stünde im Widerspruch zu einer zielgerichteten Reaktion auf die CS-Krise und würde dem Finanzplatz und damit der gesamten Wirtschaft schaden. Es ist daher entscheidend, den Geltungsbereich einzelner Massnahmen enger zu fassen.
  • Sicherung Wettbewerbsfähigkeit
    Damit die Schweiz wettbewerbsfähig bleiben kann, müssen sämtliche Massnahmen international abgestimmt sein.
  • Transparenz zu Wirkung und Gesamtkosten
    Die Wirksamkeit der verschiedenen Massnahmen sowie die Gesamtkosten werden – wie vorgesehen – klar ausgewiesen werden müssen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis muss in die Priorisierung und Ausgestaltung der Massnahmen zwingend einbezogen werden.

Die SBVg werde den Bericht eingehend analysieren und sich aktiv in die Diskussionen einbringen, lässt die SBVg verlauten. Wichtig seien sicherlich noch die ausstehenden Erkenntnisse aus dem PUK-Bericht sein. Übergeordnetes Ziel müsse es sein, den Schweizer Finanzplatz wettbewerbsfähig zu halten, damit er weiterhin einen substanziellen Beitrag zur Volkswirtschaft leisten könne.

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