Urteil im Strafverfahren gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und Beat Stocker

Pierin Vincenz und Beat Stocker vom Bezirksgericht wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu unbedingten Freiheitsstrafen und Schadenersatz verurteilt.

Pierin Vincenz wird zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten unbedingt verurteilt. Das heisst, er muss die Strafe absitzen. Er kassiert zudem eine unbedingte (mit einer Probezeit von zwei Jahren belegte) Geldstrafe von 280 Tagessätzen à 3000 Franken. Die Strafe für Beat Stocker geht noch darüber hinaus: Er erhält eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren unbedingt sowie eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 3000 Franken.

Neben den Freiheits- und Geldstrafen müssen Pierin Vincenz und Beat Stocker sowie der Investnet-Gründer Andreas Etter Schadenersatz leisten. Die genaue Höhe muss im Einzelfall ein Zivilgericht festlegen. Alleine für den Fall Commtrain müssen Vincenz und Stocker gemäss Urteil des Bezirksgerichts jeweils 1.3 Millionen Franken zurückzahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht ein Weiterzug offen.

Hauptbildnachweis: Unsplash