Bitcoin: So schützen Sie sich vor Betrug!
2025 ergaunerten sich Kriminelle Kryptowährungen im Wert von rund 3,4 Milliarden US-Dollar. Damit wechselten etwa 0,2 Prozent aller existierenden Bitcoins & Co. ungewollt den Besitzer. Trotz dieser enormen Summe spielt das Diebstahlrisiko bei vielen Anlegern nur eine Nebenrolle. Dabei ist das vergangene Jahr kein Einzelfall: 2022 markierte mit 4 Milliarden US-Dollar den bisherigen Höchststand. Seit 2021 wurden jährlich Milliardenbeträge entwendet.
Etwa ein Viertel aller Verluste entsteht in privaten Nutzerkonten – häufig durch «Phishing», gestohlene Passwörter oder den Diebstahl physischer Datenträger. Der weitaus grössere Teil geht jedoch auf Angriffe gegen Börsenplattformen zurück, bei denen oft ein immenser Schaden angerichtet wird. Doch wer haftet im Schadensfall?
Entscheidend ist, wo der Angriff stattgefunden hat – beim Börsendienstleister oder beim privaten Nutzer.
Hack der Börsenplattform
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Plattformen steht, dass die Nutzung auf eigenes Risiko erfolgt und die Börse bei Hacks nicht haftet. In der Praxis können Kunden jedoch oft eine Verletzung der Sorgfaltspflichten geltend machen. Die Chancen auf juristischen Erfolg sind daher nicht schlecht. Das grössere Problem liegt jedoch woanders: Selbst wenn eine Haftung der Börse durchgesetzt werden kann, fehlt vielen Anbietern die finanzielle Substanz, um Schäden zu ersetzen. Ohne hinreichendes Eigenkapital oder eine Schadensversicherung der Börse gehen Kunden trotz rechtlicher Ansprüche häufig leer aus.
Robert Leitner, Anlage-Experte, VZ VermögensZentrumWird der persönliche Zugang kompromittiert, tragen Anleger den finanziellen Schaden in der Regel selbst. Nur vereinzelt erstatten Börsen Verluste aus Kulanz. In beiden Fällen müssen Anleger im Ernstfall mit einem Totalverlust rechnen.
Hack des privaten Accounts
Wird der persönliche Zugang kompromittiert, tragen Anleger den finanziellen Schaden in der Regel selbst. Nur vereinzelt erstatten Börsen Verluste aus Kulanz. In beiden Fällen müssen Anleger im Ernstfall mit einem Totalverlust rechnen.
Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag das Einbruchrisiko schweizweit bei 0,51 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs ist vergleichbar mit dem Diebstahl aus einem Krypto-Portfolio – und die Folgen können ebenso gravierend sein. Wer sein Eigenheim schützt, sollte dasselbe mit seinen digitalen Vermögenswerten tun. Deshalb ist es wichtig, dass man bei Krypto-Investments nicht auf Krypto-Börsen oder Wallet-Anbieter setzt, deren Sicherheitsmassnahmen man nicht kennt. Viel sicherer ist, wenn man dafür das E-Banking seiner Bank nutzt. Dabei sollte man eine Bank wählen, bei der Krypto-Assets wie andere Wertschriften nicht nur im Portfolio, sondern auch im Depotauszug und auf dem jährlichen Steuerverzeichnis übersichtlich ausgewiesen werden. Das alles gibt den Anlegern Sicherheit und Transparenz.