So versteuert man Bitcoin & Co. richtig

Anleger müssen Bitcoin und andere Kryptowährungen in der Steuererklärung erfassen. Doch wie geht das – und wo lauern mögliche Fallstricke? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?
Kryptowährungen werden bei Privatpersonen ähnlich behandelt wie ausländische Währungen. Sie unterliegen der Vermögenssteuer und werden zum Verkehrswert bewertet. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert eine Liste mit den Steuerwerten der wichtigsten Kryptowährungen. Der publizierte Steuerwert basiert auf dem durchschnittlichen Kurs verschiedener Handelsplattformen per Ende Jahr. Wird kein «offizieller» Kurs von der ESTV publiziert, so wird als Kursquelle diejenige Handelsplattform gewählt, über welche der Erwerb stattgefunden hat. Falls kein aktueller Bewertungskurs ermittelt werden kann, so ist die Kryptowährung zum ursprünglichen Kaufpreis in Schweizer Franken zu deklarieren.

Wo müssen Kryptowährungen in der Steuererklärung deklariert werden?
Die Bestände an Kryptowährungen sind per Ende Jahr im Wertschriftenverzeichnis unter «Kryptowährungen» oder «übriges Guthaben» anzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kryptowährungen auf einer Kryptobörse oder in einem Wallet gehalten werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich keinen Steuerausweis für meine Kryptowährungen erhalten habe?
Falls sie kein Dokument für ihre Kryptobestände erhalten haben, reicht im Normalfall auch ein Screenshot als Beleg aus. Wenn sie keinen Screenshot per Ende Jahr gemacht haben, können sie auch einen aktuellen machen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Transaktionen die nicht in die Steuerperiode fallen nachvollziehbar belegbar sind. Je nach Anbieter oder Kryptobörse kann das Belegen von historischen Beständen und Transaktionen einen erheblichen Mehraufwand für den Anleger verursachen. Einzelne Finanzinstitute, wie zum Beispiel auch das VZ, stellen für Steuerzwecke all ihren Kundinnen und Kunden Anfang Jahr einen Steuerausweis zur Verfügung. Mit diesem Dokument kann einfach nachvollzogen werden, wie hoch der Jahresendbestand war und wie dieser entstanden ist

Werden die Kryptowährungen im Privatvermögen gehalten, kann man den Kursgewinn steuerfrei behalten.

Markus Stoll, Steuerspezialist, VZ VermögensZentrum

Muss ich meine Kursgewinne versteuern?
Werden die Kryptowährungen im Privatvermögen gehalten, kann man den Kursgewinn steuerfrei behalten. Eigentümer von Bitcoin konnten sich im Jahr 2021 zum Beispiel über einen steuerfreien Kursgewinn von 70% freuen. Sind die Kryptowährungen allerdings dem Geschäftsvermögen zuzuordnen, müssen die Gewinne wir Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit versteuert werden. Zur Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen wenden die Steuerbehörden die Kriterien zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel analog an.

Wie versteuere ich Erträge im Zusammenhang mit Kryptowährungen?
Für das Schürfen (Mining), Staking oder Lending werden Kryptobesitzer in verschiedenen Formen entlöhnt. In den meisten Fällen findet dies in der entsprechenden Kryptowährung statt. Diese Erträge führen bei einer natürlichen Person zu steuerbarem Einkommen und müssen daher wie eine Dividende bei Aktien versteuert werden.

Gibt es Kosten, die ich im Zusammenhang mit Kryptowährungen abziehen kann?
Es gibt verschiedene Arten von Kosten die im Zusammenhang mit Kryptowährungen entstehen. Grob unterteilt sind das Aufbewahrungskosten sowie Handelskosten, welche beim Kauf und Verkauf anfallen. Qualifiziert die Kryptowährung als Geschäftsvermögen, können sämtliche Kosten für Handel und Aufbewahrung in Abzug gebracht werden. Ist die Kryptowährung dem Privatvermögen zuzuordnen, können nur die Aufbewahrungskosten, nicht jedoch die Handelskosten in Abzug gebracht werden.

Wie vermeide ich mögliche Fallstricke oder Falschdeklarationen?
Die beschriebene steuerliche Behandlung bezieht sich insbesondere auf klassische Kryptowährungen wie Bitcoin, welche als reine Zahlungsmittel ausgestaltet sind. Für gewisse Kryptowährungen und Geschäftsfälle, wie zum Beispiel Initial Coin Offerings (ICO) oder Kryptowährungen mit besonderen Merkmalen, können andere Regeln gelten. Zudem sollte die aktuelle Praxisfestsetzung der ESTV und der kantonalen Steuerbehörden berücksichtigt werden, da sich diese aufgrund neuer Konstellationen im Bereich Kryptowährungen anpassen kann. Die Eidg. Steuerverwaltung hat im Dezember 2021 ein Arbeitspapier zur Besteuerung von Kryptowährungen publiziert, welches die aktuelle Auffassung der Steuerverwaltung zu diesem Thema enthält.

Hauptbildnachweis: Pixabay