An den Finanzmärkten investierte Vorsorgegelder sind konkursrechtlich besser geschützt

Wer bei der Säule 3a oder mit den Freizügigkeitsgeldern keine grossen Risiken eingehen will, entscheidet sich meist für ein Sparkonto. Dort ist das angesparte Vermögen nicht dem Auf und Ab der Finanzmärkte ausgesetzt und kann über die Jahre dank Zins und Zinseszins anwachsen. Doch die Annahme, dass das die sicherste Form des 3a-Sparens sei, ist ein Trugschluss.

Gelder auf einem 3a- oder Freizügigkeitskonto werden der Vorsorge zugerechnet und sind daher anders als reguläre Sparkonten nicht dem Einlegerschutz unterstellt. Im Konkursfall sind diese Gelder also nicht vollumfänglich geschützt. Säule-3a- und Freizügigkeitsgelder bis 100'000 Franken sind lediglich konkursrechtlich privilegiert, das heisst, sie werden der zweiten statt der dritten Konkursklasse zugeteilt und damit ausbezahlt, bevor andere Gläubiger an der Reihe sind. Vermögensbestandteile über 100'000 Franken sind konkursrechtlich nicht speziell geschützt.

Konkursrechtlich bessergestellt sind 3a- und Freizügigkeitsgelder, die an den Finanzmärkten investiert sind. Sie befinden sich ausserhalb der Bilanz von Finanzinstituten und laufen daher nicht Gefahr, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit Teil der Konkursmasse zu werden.

Benedikt Lustenberger, Projektmanager, PensExpert

Insbesondere bei Freizügigkeitsvermögen ist dieser mangelnde Schutz problematisch, denn diese übersteigen den Schwellenwert von 100'000 Franken öfter als Säule-3a-Gelder. Der Grund dafür: Beispielsweise bei einer Scheidung oder einem freiwilligen oder unfreiwilligen Erwerbsunterbruch werden die teilweise über Jahrzehnte angesparten Pensionskassengelder in eine Freizügigkeitslösung überwiesen. Bei der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit müssen diese dann wieder in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einbezahlt werden. Bei Selbstständigerwerbenden übersteigt selbst das Säule-3a-Vermögen die 100’000-Franken-Grenze oft. Pro Jahr können sie bis zu 35'280 Franken in ihre Säule 3a einzahlen – das ist fünfmal mehr, als Angestellte mit einem Pensionskassenanschluss jährlich maximal in die gebundene Selbstvorsorge einzahlen können.

Investierte Gelder sind sicherer
Konkursrechtlich bessergestellt sind 3a- und Freizügigkeitsgelder, die an den Finanzmärkten investiert sind. Sie befinden sich ausserhalb der Bilanz von Finanzinstituten und laufen daher nicht Gefahr, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit Teil der Konkursmasse zu werden. Die Eigentümerin oder der Eigentümer dieser Wertschriften kann also jederzeit darauf zugreifen und bleibt in deren Besitz. An den Börsen investierte Vorsorgegelder sind zudem nicht zwingendermassen einem hohen Wertschwankungsrisiko ausgesetzt, wie das beispielsweise bei Aktien möglich ist. Geldmarktfonds – ebenfalls Wertschriften - bieten Anlegenden die Möglichkeit, ihr Geld zu attraktiven Zinsen anzulegen – und zwar ohne grosse Risiken einzugehen. Der Geldmarkt dient in erster Linie dem Liquiditätsausgleich zwischen Zentralbanken und Banken. Geldmarktanlagen zeichnen sich durch eine Laufzeit von maximal einem Jahr aus, wodurch sie sich rasch an Änderungen des Zinsniveaus anpassen können. Zudem fällt der Einfluss von Zinsänderungen auf den Preis der Instrumente nur geringfügig aus. Das macht sie zu einer guten Alternative zum klassischen Sparkonto in einer Säule-3a oder Freizügigkeit.

Steigende Nachfrage nach Geldmarktfonds
Die Rendite von Geldmarktanlagen liegen sehr nahe beim von der Zentralbank definierten Leitzins. Da dieser in den vergangenen Jahren unter null lag, waren Geldmarktfonds auch keine attraktiven Investments, ein Verlust war garantiert. Nun, da die Leitzinsen angehoben wurden, um die Inflation in den Griff zu bekommen, sind auch Geldmarktanlagen wieder in die Gunst der Anlegenden gekommen. Besonders attraktiv sind Geldmarktfonds im Vergleich zu Sparkonten. Deren Zinsen liegen nach wie vor weit unter dem von der Schweizerischen Nationalbank gesetzten Leitzins von aktuell 1,75 Prozent. Die Rendite von Geldmarktfonds jedoch lag bereits im Sommer 2023 bei 1,7 bis 2 Prozent. Dazu kommt, dass Geldmarktanlagen in aller Regel sehr gute Ratings haben und Anlegende ein entsprechend kleines Risiko haben, ihre Ersparnisse zu verlieren. In der Schweiz gibt es nur einige Kantonalbanken mit einem AAA-Rating, deren Sparkonten ein besseres Rating als Geldmarktfonds haben.

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