Von vorschnellen Schuldbekenntnissen und dem Recht, politisch motivierten Prozessen entschlossen entgegenzutreten

Ja, es ist eine Tatsache, dass auch Schweizer Banken aufgrund von Fehlleistungen immer wieder medial in die Schlagzeilen geraten. Richtig ist aber auch, dass es ihnen zugestanden sein muss, unberechtigten oder zumindest strittigen Vorwürfen entschlossen entgegenzutreten und sich notfalls auch juristisch zur Wehr zu setzen.

Die UBS wurde im Februar 2019 erstinstanzlich zu einer Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Ein Pariser Strafgericht hat die Schweizer Grossbank wegen «illegaler Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug begünstigte Geldwäsche» schuldig gesprochen. In erster Instanz wurden die Straftaten ausserdem als «aussergewöhnlich schwerwiegend» beurteilt. Sie hätten «ihren Ursprung in einer strukturierten, systematischen und seit langem bestehenden Organisation», so die Begründung. Die UBS wiederum, welche die Vorwürfe stets bestritten hatte, legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein. Sie sprach von einer Verurteilung «ohne konkrete Beweise». Dabei empörte sich die UBS über «einen Entscheid, der darauf hinausläuft, französisches Recht in der Schweiz anzuwenden» und der die «Souveränität der Schweiz untergräbt». Soweit die Ausgangslage.

Ablasszahlungen sind immer auch ein Schuldeingeständnis
Wie immer in solchen Situationen, wurden bereits vor dem Prozess Stimmen laut, die anmahnten, die UBS möge doch auf ein Vergleichsangebot der französischen Behörden eintreten und damit schlimmeres Übel von der Bank abwenden. Dabei ist unklar, ob ein entsprechendes Angebot überhaupt vorgelegen hat. Die Rede war von einem hohen dreistelligen Millionenbetrag, eine Summe also, die deutlich unter der verhängten Rekordstrafe gelegen hätte.

Schweizer Banken neigen in der Tendenz zu vorschnellen Schuldbekenntnissen.

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Die UBS hat sich bekanntlich für den Weiterzug an die nächste gerichtliche Instanz entschieden. Das ist ihr gutes Recht, zumal eine Ablasszahlung wohl auch einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre. Das scheinen manche Kritiker zu vergessen. Inwieweit sie erfolgreich sein wird, bleibt fraglich. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, sagt der Volksmund. Der Umstand, dass die Atmosphäre rund um den Prozess, politisch aufgeladen ist, dürfte sich überdies eher negativ auf die prozessualen Erfolgschancen der UBS auswirken. Dennoch ist ihr Vorgehen folgerichtig und wohl auch alternativlos, denn wer für sich in Anspruch nimmt, im Rahmen geltender Gesetze agiert zu haben, kommt nicht umhin, seinen Standpunkt auch juristisch zu verteidigen.

Das vermeintlich geringere von zwei Übeln

Gerade die Schweizer Banken neigen in der Tendenz zu vorschnellen Schuldbekenntnissen. Dabei dürften wohl oftmals die Minimierung von Reputationsschäden oder die Furcht vor jahrelangen, gerichtlichen Auseinandersetzungen im Vordergrund stehen. Das ist verständlich, zuweilen aber auch verstörend. So hat sich beispielsweise im inzwischen abgeschlossenen Steuerstreit mit den US-Behörden die überwiegende Mehrheit der Schweizer Banken freiwillig in ein fragwürdiges, von den USA aufgelegtes Programm zur Beilegung des Steuerstreits eingereiht. Damit verbunden waren ein freiwilliges Schuldbekenntnis, die Übermittlung von Kunden- und Mitarbeiterdaten nach Übersee sowie teilweise exorbitante Strafzahlungen und Folgekosten. Nach Abschluss im Januar 2016 wertete das Department of Justice (DoJ) diesen bis heute einmaligen Vorgang als vollen Erfolg. Die Bussenzahlungen aus der Schweiz summierten sich laut dem amerikanischen Justizministerium auf mehrere Milliarden US-Dollar. Nur einige wenige Schweizer Finanzinstitute, darunter die Zürcher Privatbank Vontobel, hatten damals den Schneid, sich nicht in die bussenpflichtige Kategorie 2 des besagten Programms einzureihen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Mut und die Standhaftigkeit der UBS belohnt wird.

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Klar ist, dass jedes Fehlverhalten von Banken – unabhängig ihrer Nationalität – juristisch geahndet werden muss. Richtig ist auch, dass gerade Schweizer Banken gut beraten sind, geltendes Recht, wo immer auf dem Globus sie tätig sind, kompromisslos einzuhalten und somit keinerlei juristische Angriffsfläche zu bieten. Es muss ihnen aber auch zugestanden werden, sich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen finanzielle Begehrlichkeiten aus dem Ausland zu wehren, die weniger darauf abzielen, Recht zu sprechen, als vielmehr darauf fokussieren, die eigene Staatskasse zu sanieren. Vor diesem Hintergrund bleibt zu hoffen, dass der Mut und die Standhaftigkeit der UBS belohnt wird – auch im Interesse des Schweizer Finanzplatzes.