Säule 3a: Die Nachzahlung ist bekannt, wird aber kaum genutzt

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Seit Januar 2026 können Erwerbstätige erstmals verpasste Beiträge in die Säule 3a nachzahlen. PensExpert zeigt, wie der Einkauf Schritt für Schritt gelingt und wer am meisten davon profitieren kann.

Wer in einem Jahr nicht den vollen Betrag in die Säule 3a einzahlt, kann diese Lücke neu bis zu zehn Jahre rückwirkend schliessen. Das gilt für Lücken ab 2025. Gemäss dem Raiffeisen Vorsorgebarometer 2026 kennen 63 Prozent der Befragten die Möglichkeit einer Nachzahlung (Einkauf). Bis zur Befragung im Frühling 2026 hatten aber erst 5 Prozent der Erwerbstätigen nachgezahlt, weitere 5 Prozent planten es für dieses Jahr. Dabei wäre das Potenzial gross, denn fast die Hälfte der Befragten zahlt nicht jedes Jahr den Maximalbetrag ein. Viele lassen einen Steuerabzug liegen, der ihnen zusteht. Wer eine Lücke hat, sollte den Antrag früh stellen, denn die Stiftungen setzen eigene Fristen, und die enden oft schon Mitte Dezember.

Einmalig CHF 1’750 Steuern sparen

Ein Rechenbeispiel zeigt, was der Einkauf bringen kann. Eine Angestellte hat 2025 eine Lücke von CHF 3'000 und 2026 eine von CHF 4'000. Im Jahr 2027 zahlt sie zuerst den ordentlichen Beitrag von CHF 7'373 ein. Danach schliesst sie beide Lücken mit einem Einkauf von CHF 7'000. Insgesamt kann sie 2027 so CHF 14'373 vom Einkommen abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent spart sie allein mit dem Einkauf rund CHF 1'750 Steuern (Modellrechnung, abhängig von Kanton und Einkommen).

Wer besonders profitiert
Am meisten lohnt sich der Einkauf für Erwerbstätige, die über genügend finanzielle Mittel verfügen und das Geld nach der Einzahlung nicht benötigen. Gelder in der Säule 3a sind fortan gebunden und können nicht mehr einfach so verwendet werden. Auch für Personen, die in einem Jahr grosse Ausgaben haben und das Geld für den maximalen Säule 3a-Abzug aktuell nicht besitzen, verlieren den Differenzbetrag nicht mehr wie früher, sondern können den Betrag in einem anderen Jahr nachzahlen.

Wer in einem Jahr nicht den vollen Betrag in die Säule 3a einzahlt, kann diese Lücke neu bis zu zehn Jahre rückwirkend schliessen.

Mario Bucher, Leiter Produkt- und Unternehmensenwicklung, PensExpert AG

Für Erwerbstätige ab 50 lohnt sich der Einkauf besonders, weil ihr Einkommen und damit der Steuerabzug meist höher ist. Sie sollten aber früh planen. Pro Jahr lässt sich höchstens ein voller Jahresbeitrag nachzahlen, 2026 also CHF 7'258. Wer drei Jahre lang nichts eingezahlt hat, braucht deshalb drei Jahre, um alle Lücken zu schliessen, und zwar vor dem ersten Bezug.«Wer seine 3a-Konten gestaffelt beziehen will, sollte alle Lücken vor dem ersten Bezug schliessen. Mit dem ersten Altersbezug ist kein Einkauf mehr möglich, auch nicht für die übrigen Konten», erklärt Bucher. Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann bis zu fünf Jahre länger einzahlen und nachzahlen, solange noch kein 3a-Guthaben bezogen wurde. Für Ehepaare kann sich ein früher Einkauf lohnen. Bis zur Einführung der Individualbesteuerung 2032 versteuern sie ihre Einkommen gemeinsam. Das erhöht die Progression und damit den Wert des Abzugs. Lücken lassen sich auch nach 2032 schliessen, der Steuervorteil dürfte dann aber oft kleiner sein. Ob es bei der Bundessteuer bei der gemeinsamen Besteuerung bleibt, hängt von der Abstimmung über die Mitte-Initiative am 29. November 2026 ab.

Wer weniger davon hat

Benachteiligt sind Selbstständige ohne Pensionskasse. Sie dürfen ordentlich 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288 (2026). Beim Einkauf gilt für sie aber dieselbe Obergrenze wie für Angestellte. .Wer 2026 nur CHF 5'000 statt der möglichen CHF 25'000 einzahlt, kann 2027 höchstens CHF 7'373 nachzahlen. Die restlichen CHF 12'627 verfallen, denn in jedes Lückenjahr lässt sich nur einmal einkaufen.

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