2. Säule: Die Reform, die wenig verändert, aber viele Emotionen weckt

Die kapitalgedeckte Schweizer Vorsorge ändert langsam, aber sicher in ein Umlageverfahren. Reformen sind notwendig, um diese unbeabsichtigte Umverteilung zu verhindern. Konsens zu erzielen ist ein Balanceakt, da Kosten und Nutzen des Wandels nicht gleichmässig über die Gesellschaft verteilt werden. Eine neue UBS-Studie zeigt, wie sich Anpassungen der wichtigsten 2.-Säule-Faktoren auf einzelne Haushalte auswirken würden.

Die 2. Säule entfernt sich zunehmend von Nachhaltigkeit und Fairness und trifft die Jungen am stärksten. Diese Situation kann und sollte durch Reformen korrigiert werden. Die Umsetzung eines solchen Wandels ist selten einfach, da das Thema Ruhestand emotional und politisch aufgeladen ist. Der jüngste UBS-Bericht «2. Säule im Zugzwang» zeigt, wie sich verschiedene Veränderungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf die Schweizer Haushalte auswirken würden.

Veränderung muss nicht schlecht sein
Die 2. Säule könnte gerechter und nachhaltiger werden, wenn ihre Hauptfaktoren geändert würden, nämlich der Beitragszeitraum, die Beitragssätze, die Beitragsgrundlage und der Umwandlungssatz. Es ist nicht verwunderlich, dass höhere und längere Beiträge zu höheren Rentenleistungen für alle führen würden. Dies kann durch eine Senkung des Koordinationsabzugs oder der Eintrittsschwelle erreicht werden, wodurch die Deckung für Teilzeitbeschäftigte und Geringverdienende erhöht wird. Ein früherer Beitragsbeginn oder die Anhebung des Rentenalters würden die Beitragszeit verlängern, wobei letzteres besonders effektiv ist, um das Alterskapital zu erhöhen. Darüber hinaus würden flache Beitragssätze über alle Altersgruppen hinweg die Attraktivität älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Aber es gibt auch Herausforderungen. Zum Beispiel kann es sein, dass längeres Arbeiten aufgrund der geistigen oder körperlichen Ermüdung, die mit bestimmten Beschäftigungen verbunden ist, nicht für jeden möglich ist. Höhere Beiträge bedeuten weniger verfügbares Einkommen, was das Spar- oder Konsumpotenzial einiger stark verringern kann. Sie bedeuten auch höhere Beschäftigungskosten, was wiederum dazu führt, dass Unternehmen Offshoring oder die Aufgabenautomatisierung vermehrt in Betracht ziehen könnten.

Die Notwendigkeit, Kompromisse einzugehen und voranzukommen
Während die oben diskutierten Änderungen weniger umstritten sind, ist es die Senkung des Umwandlungssatzes umso mehr. Mit 6,8 Prozent liegt dieser weit über dem versicherungsmathematisch korrekten Wert und entspricht nicht mehr der Lebenserwartung und den Finanzmarktrealitäten. Eine Senkung würde die Umverteilung zwischen den Generationen verringern. Die relevanten Fragen lauten: Wer wird in welchem Umfang von Veränderungen betroffen sein und welche Kompensationsmassnahmen werden umgesetzt? «Die Mehrheit der Arbeitnehmenden sollte keine Änderungen ihrer Gesamtbeiträge oder erwarteten Leistungen erfahren», sagt James Mazeau, Ökonom bei UBS. Tatsächlich sind rund 80 bis 85 Prozent der Destinatäre in Pensionskassen versichert, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Dennoch könnten reformpolitische Vorschläge, die derzeit im Parlament diskutiert werden und verschiedene der oben erwähnten Massnahmen umfassen, die 2. Säule gerechter und nachhaltiger machen. Aber niemand sollte zurückgelassen werden, wie UBS-Ökonomin Jackie Bauer betont: «Für die Minderheit der Arbeitnehmenden, die kurz vor dem Ruhestand stehen und die Hauptlast der Reformen tragen würden, ist eine transparente, zielgerichtete und sinnvolle Entschädigung notwendig». Massnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes werden sofort wirksam, während Massnahmen zur Bekämpfung solcher Senkungen (zum Beispiel Änderungen des Beitragszeitraums) nur im Laufe der Zeit wirken. Kompromisse sind erforderlich, um einen ersten Schritt in Richtung Rentensicherheit künftiger Generationen zu machen. Ausserdem bedeutet jegliche Veränderung, dass jeder Einzelne seine Sparbemühungen ab heute erhöhen muss, um ein bestimmtes Niveau an zukünftigen Leistungen aufrechtzuerhalten.

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