Die Pensionierung gehört zu den grössten finanziellen Weichenstellungen im Leben. Dennoch beginnen viele zu spät mit der konkreten Planung: Denn gerade bei der Altersvorsorge haben Entscheide in den letzten Jahren vor dem Rückzug aus dem Erwerbsleben langfristige Auswirkungen, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Als Faustregel hat sich bewährt: Etwa fünf Jahre vor der geplanten Pensionierung sollte die Planung konkret werden – je nach persönlicher Situation auch früher.
1. Das Pensionierungsdatum bewusst festlegen
Eine Frühpensionierung verspricht mehr Freizeit und Lebensqualität, bringt aber finanzielle Konsequenzen: Kürzere Beitragsjahre, tiefere Rentenleistungen und ein längerer Finanzierungszeitraum müssen tragbar bleiben. Umgekehrt kann eine spätere Pensionierung attraktiv sein. Wer länger arbeitet, stärkt mehrere Vorsorgesäulen: zusätzliche AHV-Beiträge, mehr Pensionskassenkapital und mehr Zeit für Vermögensaufbau. Bei steigender Lebenserwartung lohnt sich deshalb eine differenzierte Betrachtung – also besser «im Einzelfall abwägen», statt «so früh wie möglich».
2. Risiko und Rendite richtig steuern
Langfristiger Vermögensaufbau birgt Kapitalmarktrisiken. In jüngeren Jahren sind höhere Aktienquoten sinnvoll, um die Inflation auszugleichen und reale Zuwächse zu erzielen. Mit naherückender Pensionierung ändert sich die Ausgangslage: Spätestens fünf Jahre vor Kapitalbezug wird Vermögensschutz wichtiger als maximale Rendite, denn starke Marktschwankungen kurz vor der Pensionierung lassen sich kaum noch ausgleichen. Deshalb sollte die Asset Allocation regelmässig überprüft und das Risiko rechtzeitig reduziert werden.
3. Steuern sparen durch Staffelung der Säule 3a
Viele wissen zwar, dass Auszahlungen aus der Säule 3a separat besteuert werden. Weniger bekannt ist jedoch, wie stark sich eine gestaffelte Auszahlung auswirken kann. Wer mehrere 3a-Konten führt und diese über verschiedene Steuerjahre verteilt bezieht, kann die Progression je nach Kanton und persönlicher Steuersituation deutlich brechen. Das gilt häufig auch für Kapitalbezüge aus der zweiten Säule. Eine koordinierte Planung zwischen Säule 3a, Pensionskasse und weiteren Kapitalleistungen wird deshalb immer wichtiger.
Wer frühzeitig handelt, verschafft sich deutlich mehr Optionen. Besonders wichtig ist eine Planung, die alle relevanten Bereiche verbindet: Vorsorge, Steuern, Vermögen, Nachlass und Lebensgestaltung.
Aron Veress, CEO, Liechtenstein Life
4. Nachträgliche Einkäufe prüfen und Potenzial der Säulen nutzen
Ab 2026 gewinnt die gebundene Vorsorge an Bedeutung. Neu können unter bestimmten Voraussetzungen versäumte 3a-Einzahlungen rückwirkend nachgeholt werden – dadurch entstehen zusätzliche Möglichkeiten zum steueroptimierten Vermögensaufbau. Gleichzeitig lohnt sich Blick auf die zweite Säule. Viele verfügen über ungenutzte (Einkaufs-)Potenziale in der Pensionskasse. Solche Einkäufe können steuerlich attraktiv sein und die Altersleistung verbessern. Wichtig ist eine saubere Abstimmung der geplanten Kapitalbezüge, da Sperrfristen und steuerliche Regeln berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich empfiehlt sich: Zuerst das Potenzial der Säule 3a ausschöpfen, danach auch die zweite Säule gezielt optimieren.
5. Verrentung oder Kapitalbezug?
«Rente oder Kapital?» ist eine zentrale Entscheidung vor der Pensionierung. Oft ist die Kombination entscheidend: Die lebenslange Rente bietet Sicherheit und schützt vor dem sogenannten Langlebigkeitsrisiko – also davor, dass das eigene Vermögen im Alter aufgebraucht wird. Der Kapitalbezug wiederum schafft Flexibilität und eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten für Nachlass und Steuern. In der Praxis sind Mischformen oft sinnvoll. Was zur Deckung der laufenden Fixkosten notwendig ist, kann über Renten abgesichert werden. Darüber hinaus gehendes Kapital lässt sich individuell investieren und flexibel einsetzen. Entscheidend ist dabei stets die persönliche Gesamtsituation. Dabei gilt es zu bedenken: Eine Rente kann nicht oder nur sehr limitiert, vererbt werden. Das macht die Nachlassplanung zu einem wichtigen nächsten Schritt.
6. Nachlassplanung nicht aufschieben
Altersvorsorge endet nicht bei der Pensionierung: Die Nachlassplanung gehört dazu – besonders bei komplexen Familienkonstellationen. Besonders Konkubinatspaare und Patchworkfamilien stellen häufig fest, dass gesetzliche Regelungen nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Ohne frühzeitige Planung entstehen deshalb im Todesfall Unsicherheiten oder unerwünschte Konsequenzen. Rückkaufsfähige Lebensversicherungen können dabei eine wichtige Rolle spielen. Sie ermöglichen eine finanzielle Absicherung und können gezielt für die Nachlass- und Begünstigungsplanung eingesetzt werden. In vielen Fällen ergänzen sie testamentarische Regelungen sinnvoll und schaffen zusätzliche Flexibilität.
7. Den Wohnort in die Planung einbeziehen
Der Wohnort kann die finanzielle Situation im Ruhestand beeinflussen. Bereits innerhalb der Schweiz bestehen Unterschiede bei Einkommens-, Vermögens- und Kapitalbezugssteuern. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Faktoren kann sinnvoll sein. Neben steuerlichen Aspekten spielen auch Lebenshaltungskosten, Gesundheitsversorgung und persönliche Präferenzen eine Rolle. Wer einen Wohnortwechsel – innerhalb der Schweiz oder ins Ausland – in Betracht zieht, sollte die steuerlichen, rechtlichen und persönlichen Auswirkungen sorgfältig abklären. Eine individuelle Beratung hilft, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen.