Die SNB weist für das erste Quartal 2024 einen stolzen Gewinn von 58,8 Milliarden Franken aus

Der Gewinn auf den Fremdwährungspositionen betrug 52,4 Milliarden Franken. Auf dem Goldbestand resultierte ein Bewertungsgewinn von 8,9 Milliarden Franken. Der Verlust auf den Frankenpositionen betrug 2,4 Milliarden Franken. Unter dem Strich verbleibt ein stolzer Quartalsgewinn.

Das Ergebnis der Nationalbank ist überwiegend von der Entwicklung der Gold-, Devisen und Kapitalmärkte abhängig. Starke Schwankungen sind deshalb die Regel und Rückschlüsse auf das Jahresergebnis nur bedingt möglich.

Gewinn auf den Fremdwährungspositionen
Der Gewinn auf den Fremdwährungspositionen belief sich auf 52,4 Milliarden Franken. Die Zins- und Dividendenerträge betrugen 2,8 Milliarden Franken bzw. 0,6 Milliarden Franken, denen Zinsaufwände von 0,3 Milliarden Franken entgegenstanden. Während auf Zinspapieren und -instrumenten Kursverluste von 4,0 Milliarden Franken resultierten, betrugen die Kursgewinne auf Beteiligungspapieren und -instrumenten 15,3 Milliarden Franken. Die wechselkursbedingten Gewinne beliefen sich auf insgesamt 38,0 Milliarden Franken.

Bewertungsgewinn auf dem Goldbestand
Auf dem mengenmässig unveränderten Goldbestand entstand ein Bewertungsgewinn von 8,9 Milliarden Franken. Das Gold wurde per Ende März 2024 zu 64‘188 Franken pro Kilo gehandelt (Ende 2023: 55‘593 Franken).

Verlust auf den Frankenpositionen
Der Verlust auf den Frankenpositionen betrug insgesamt 2,4 Milliarden Franken. Er resultierte im Wesentlichen aus der Verzinsung der Sichtguthaben auf Girokonten von 2,0 Milliarden Franken. Zusätzliche Zinsaufwände in Höhe von 0,6 Milliarden Franken ergaben sich aus liquiditätsabschöpfenden Operationen. Die SNB schöpft Liquidität mit Repogeschäften und mit eigenen Schuldverschreibungen ab. Die Zinserträge auf den gedeckten Darlehen beliefen sich auf 0,2 Milliarden Franken.

Rückstellungen für Währungsreserven
Per Ende März 2024 resultierte – vor der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven – ein Gewinn von 58,8 Milliarden Franken. Artikel 30 Abs. 1 NBG schreibt der Nationalbank vor, Rückstellungen zu bilden, welche es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Die Zuweisung für das laufende Geschäftsjahr wird Ende Jahr festgelegt.

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