Credit Suisse von Bundestrafgericht in Bellinzona mit 2 Millionen Schweizer Franken gebüsst

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat die Credit Suisse im Zusammenhang mit einer Kundenbeziehung, die mit einer im internationalen Betäubungsmittelhandel und der Geldwäscherei tätigen kriminellen Organisation aus Bulgarien bestand, zu einer Millionenbusse verurteilt. Die Bank hat angekündigt, das Urteil anzufechten.

Das Gericht verurteilte eine ehemalige Angestellte der Bank Credit Suisse wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie zu einer Geldstrafe, beides bedingt vollziehbar. Das Gericht hielt fest, dass die ehemalige Angestellte der Credit Suisse als Betreuerin der Kundenbeziehung besagter krimineller Organisation, zwischen Juli 2007 und Dezember 2008 Überweisungsaufträge auf Anweisung der Klientschaft ausführte bzw. ausführen liess, obschon konkrete Verdachtsmomente hinsichtlich der kriminellen Herkunft der Gelder bestanden. Die meisten dieser Aufträge betrafen Auslandsüberweisungen. Durch ihre Machenschaften trug sie dazu bei, dass die kriminelle Organisation mehr als 19 Millionen Schweizer Franken dem Zugriff des Staates entziehen konnte.

Credit Suisse testet kontinuierlich ihr Abwehrdispositiv zur Geldwäschereibekämpfung und hat dieses im Laufe der Zeit in Übereinstimmung mit fortlaufendenden regulatorischen Entwicklungen entsprechend gestärkt. Regelkonformes Geschäftswachstum unter Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben ist für die Credit Suisse von entscheidender Bedeutung.

Credit Suisse

Hinsichtlich der Credit Suisse stellte das Gericht Mängel innerhalb der Bank während der betreffenden Zeitspanne fest; dies sowohl hinsichtlich der Führung der Kundenbeziehungen mit der kriminellen Organisation als auch hinsichtlich der Überwachung der Umsetzung der «Anti Money Laundering»-Regel (AMLA) durch die Hierarchie, den Rechtsdienst sowie die Compliance-Abteilung. Diese Mängel ermöglichten den Abzug der Vermögenswerte der kriminellen Organisation, was der Verurteilung der ehemaligen Mitarbeiterin der Bank wegen qualifizierter Geldwäscherei zugrunde lag. Auf Grund dieser internen Mängel verurteilte das Gericht die Credit Suisse wegen Verstosses gegen Art. 102 Abs. 2 StGB zu einer Busse von 2 Millionen Schweizer Franken.

Im Rahmen desselben Sachverhaltskomplexes verurteilte das Gericht zwei bulgarische Staatsangehörige wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und qualifizierter Geldwäscherei, begangen zwischen Mai 2005 und Januar 2009.

Der erste, wohnhaft in Bulgarien, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, zur Hälfte vollziehbar, sowie zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Gericht urteilte, dass er als Vertrauensperson der kriminellen Organisation handelte, indem er Finanzstrukturen aufbaute, die dazu bestimmt waren, die kriminelle Herkunft der in der Schweiz deponierten Vermögenswerte zu verschleiern und diesen den Anschein einer legalen Herkunft zu geben. Zu diesem Zweck fingierte er als Mittelsmann zwischen zwei schweizerischen Banken sowie mehreren Mitgliedern der Organisation. Zudem half er dieser, die Vermögenswerte ins Ausland zu schaffen, um diese dem Zugriff der Justiz zu entziehen.

Der zweite, wohnhaft in der Schweiz, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie zu einer Geldstrafe – beide bedingt vollziehbar – verurteilt. Das Gericht kam zum Schluss, dass dieser in den Schmuggel von Vermögenswerten der kriminellen Organisation zwischen Spanien und der Schweiz involviert war sowie als «Strohmann» derselben fungierte, indem er sich fälschlicherweise als wirtschaftlich Berechtigter eines Bankkontos sowie als Eigentümer einer Liegenschaft in der Schweiz ausgab.

Die involvierten Summen belaufen sich auf mehr als 35 Millionen Schweizer Franken betreffend den ersten bzw. auf mehr als 7 Millionen Schweizer Franken betreffend den zweiten.

Des Weiteren verurteilte das Gericht einen ehemaligen Angestellten einer weiteren (nicht namentlich bekannten) Schweizer Bank wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und Geldwäscherei, da er zwischen Juli 2007 und November 2008 dazu beitrug, Vermögenswerte im Wert von mehr als 7 Millionen Schweizer Franken zu «waschen» sowie eine schweizerische Holding-Gesellschaft zu gründen, die dazu bestimmt war, die Vermögenswerte der Organisation aufzunehmen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie zu einer Geldstrafe verurteilt, beide bedingt vollziehbar.

Das Gericht reduzierte die Strafen auf Grund des Verstosses gegen das Beschleunigungsgebot sowie der Tatsache, dass die Straftaten bereits weit zurückliegen. Ebenso stellte es das Verfahren hinsichtlich einzelner Vorwürfe ein, da deren Verjährung zum Urteilszeitpunkt eintrat.

Des Weiteren ordnete es die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von mehr als 12 Millionen Schweizer Franken an, die sich auf den Konten der kriminellen Organisationen bei der Credit Suisse befanden. Nicht zuletzt begründete das Gericht eine Ersatzforderung gegenüber der Credit Suisse von über 19 Millionen Schweizer Franken. Dieser Betrag entspricht denjenigen Vermögenswerten, die auf Grund interner Mängel der Credit Suisse – welche die Geldwäscherei begünstigt hatten – nicht eingezogen werden konnten.

Hauptbildnachweis: Credit Suisse