Global Reporting Initiative (GRI) setzt sich auch in der Schweiz durch
Laut einer Studie von IRF, einem führenden Schweizer Beratungsunternehmen für strategische Kommunikation, finden freiwillige Nachhaltigkeitsstandards und -leitlinien in den letzten zwei Jahren zunehmend Anwendung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der grössten kotierten Unternehmen der Schweiz.
Besonders weit verbreitet sind die international anerkannten Standards der Global Reporting Initiative (GRI), des UN Global Compact (UNGC) und des Carbon Disclosure Project (CDP). Aber auch die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen werden von den meisten Unternehmen als Orientierung genutzt.
IRFIn der Schweiz treten 2024 mit der vom Bundesrat verabschiedeten 'Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange' neue Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft.
Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind freiwillige Nachhaltigkeitsstandards und -richtlinien, die Unternehmen als Orientierung dienen, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu definieren, Prioritäten zu setzen sowie Fortschritte zu messen und zu kommunizieren. Bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung wenden alle 47 untersuchten Unternehmen des SMI Expanded mindestens einen der sechs gängigsten Nachhaltigkeitsstandards an, die meisten von ihnen wenden aber fünf (26%) oder alle sechs (36%) der Standards an. Bei der letzten Erhebung im Jahr 2021 wendeten noch knapp ein Drittel (30%) der Unternehmen fünf oder sechs Standards an. Diese Entwicklung verdeutlicht einen klaren Trend hin zu einer umfassenderen und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch die externe Prüfung gewinnt weiter an Bedeutung. Während im Jahr 2021 schon fast die Hälfte der Unternehmen (45%) ihren Nachhaltigkeitsbericht in Teilen oder ganz extern prüfen liess, taten das im Jahr 2023 bereits 66% der Unternehmen.
Die gängigsten freiwilligen Standards und ihre Verbreitung im SMI Expander
Die weltweit am weitesten verbreiteten Standards der Global Reporting Initiative (GRI) wenden fast alle untersuchten Unternehmen (96%; 2021: 64%) an. Den zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) verpflichten sich 77% der Unternehmen (2021: 60%) und die Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) nutzen 64% der Unternehmen (2021: 34%). Auch die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen nutzen fast alle Unternehmen (89%; 2021: 68%) als Orientierung.
Im Bereich des CO2-Reportings sind zwei Standards, die auf der Messung der Treibhausgasemissionen von Unternehmen basieren, weit verbreitet. 79% der Unternehmen legen Informationen über ihre Treibhausgasemissionen, Klimastrategien und andere umweltbezogene Aspekte offen und lassen diese vom Carbon Disclosure Project (CDP) bewerten (2021: 72%). Während sich 2021 noch 34% der Unternehmen Emissionsreduktionsziele im Rahmen der Science Based Target Initiative (SBTi) gesetzt hatten oder sich zu deren Entwicklung verpflichtet hatten, sind es 2023 fast doppelt so viele (60%).
Verschärfte Vorgaben für die gesetzliche Berichtspflicht
Neben freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards und -richtlinien müssen Unternehmen durch einen Dschungel von globalen, nationalen und regionalen regulatorischen Massnahmen navigieren, um ihre Nachhaltigkeitsberichte im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zu gestalten. Die Europäische Union (EU) führt fortlaufend neue Richtlinien und Verordnungen ein, die Unternehmen dazu verpflichten, umfassende Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu bewerten. In der EU müssen Unternehmen insbesondere die regulatorischen Neuerungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beachten, die ab dem Geschäftsjahr 2024 in Kraft tritt. Auch in der Schweiz treten 2024 mit der vom Bundesrat verabschiedeten «Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange» neue Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft.