Starker Zuwachs bei Frauen in Verwaltungsrats-Gremien von Unternehmen

Im Vorfeld der für 2023 anstehenden Berichtssaison haben wir das zweite Jahr in Folge die Ergebnisse einer globalen Studie über den Frauenanteil in Verwaltungsratsgremien veröffentlicht.

Besagte Studie vergleicht mehr als 3‘000 Unternehmen, in die wir als Asset Manager investiert sind, mit rund 17‘800 börsenkotierten Unternehmen, die in der Datenbank von Institutional Shareholder Services (ISS) geführt werden. Zwischen 2021 und 2022 ist der Anteil von Frauen in den Verwaltungsratsgremien von Unternehmen insgesamt gestiegen, in einigen Regionen sogar deutlich. Sowohl im ISS-Universum als auch in unseren Beteiligungsunternehmen beziffert sich dieser positive Fortschritt auf zwei Prozentpunkte.

Unternehmen mit grosser Marktkapitalisierung tun sich in der Regel leichter, wenn es darum geht, Themen der Diversität zu integrieren, als kleinere Unternehmen.

Michael Herskovich, Global Head of Stewardship, BNP Paribas Asset Management

Innerhalb unseres Portfolios waren die bemerkenswertesten Veränderungen in Asien und Lateinamerika zu beobachten. In beiden Regionen stieg der Frauenanteil von 12% auf 14%. Ebenfalls bemerkenswert waren Nordamerika (von 28% auf 30%) und Europa (von 34% auf 36%). Innerhalb des breiteren ISS-Universums gab es ähnliche Trends. Die deutlichsten Anstiege waren in Südafrika (von 28% auf 32%) und Australien und Neuseeland (von 26% auf 30%) zu beobachten. Dennoch blieben nationale Disparitäten bestehen. In Europa ist die Entwicklung in Frankreich mit 44% Frauenanteil bei den Beteiligungsunternehmen, verglichen mit 40% innerhalb des ISS-Universums, als positiv zu bewerten. Norwegen (40%) und Italien (41%) stechen ebenfalls hervor, verglichen mit den ISS-Durchschnittswerten von 40% bzw. 38%. In Nordamerika ist der Frauenanteil in den Beteiligungsunternehmen sowohl in Kanada (33%) als auch in den Vereinigten Staaten (30%) um einiges höher als im ISS-Universum (27% bzw. 23%), was vor allem auf unsere strenge Abstimmungspolitik zurückzuführen ist. Dagegen ist der Frauenanteil in unseren Beteiligungsunternehmen in Asien im Allgemeinen niedriger, auch wenn Malaysia (28%), Singapur und Indien (beide 19%) im Vergleich zu Hongkong (16%), Japan (13%) und Indonesien (8%) recht gut dastehen.

Eine im November 2022 verabschiedete Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet alle börsennotierten Unternehmen grosser Marktkapitalisierung in der EU, Massnahmen zu ergreifen, um den Anteil von Frauen in Geschäftsleitungen und Verwaltungsratsgremien bis Juli 2026 zu steigern.

Weshalb wir unsere Abstimmungspolitik weiter verschärfen
Seit 2019 halten wir bei der Wahl von Mitgliedern in den Verwaltungsrat an Generalversamlungen bestimmte Abstimmungskriterien im Hinblick auf die Geschlechterdiversität ein. Die Anforderungen wurden auf Grundlage eines regionalen Ansatzes, d.h. je nachdem, wie fortschrittlich die verschiedenen Länder in Sachen Geschlechterdiversität bereits sind, allmählich gesteigert.Jetzt verschärfen wir in diesem Jahr einmal mehr unsere Abstimmungsrichtlinien und erhöhen den Mindestanteil für Frauen in Aufsichtsräten um 5%.

  • In Europa, Nordamerika, Australien, Südafrika und Neuseeland verlangen wir nunmehr einen Mindestanteil von 35% an Frauen im Verwaltungsratsgremium (gegenüber 30% im Jahr 2022). Derzeit erfüllen 43% der Beteiligungsunternehmen diese Voraussetzung.
  • In Lateinamerika, Asien, dem Nahen Osten und Afrika (mit Ausnahme Südafrikas) beträgt der von uns geforderte Mindestanteil nunmehr 20% (gegenüber 15% im Jahr 2022). Derzeit erfüllen 27% der Beteiligungsunternehmen diese Voraussetzung.

Unsere Abstimmungspolitik sieht zudem vor, die Wahl aller männlichen Kandidaten für Positionen in den Verwaltungsrat an den Generalversamlungen in allen Märkten für das Jahr 2023 abzulehnen, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden. Allerdings sind Ausnahmen möglich, etwa wenn der Frauenanteil nur geringfügig unter dem geforderten Wert für Vorstände und Aufsichtsräte liegt (20% bis 35% bzw. 10% bis 20%) und das Unternehmen in letzter Zeit erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Diversität unternommen hat, nur wenige Verwaltungsratsmitglieder zählt, vor kurzem an die Börse gegangen ist, eine hinlängliche ethnische Vielfalt aufweist, sich dazu verpflichtet hat, den geforderten Schwellenwert in kurzer Zeit zu erreichen, oder einen weiblichen Chief Executive Officer oder Präsidenten ernannt hat. Diese beträchtliche Verschärfung unserer Abstimmungspolitik unterstützt das Ziel, bis 2025 einen Frauenanteil von 40% in den Verwaltungsratsgremien aller Beteiligungsunternehmen zu erreichen.

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