Politische Härte trifft auf klare Ablehnung
Die am vergangenen Mittwoch kommunizierte Regulierung der UBS wirkt weniger wie ein kohärentes Gesamtkonzept als vielmehr wie ein typisch schweizerischer Kompromiss – ambitioniert im Anspruch, aber in der Umsetzung spürbar relativiert und in sich nicht frei von Widersprüchen.
Auf den ersten Blick setzt das Paket harte Signale. Die vollständige Eigenmittelunterlegung der Auslandstöchter markiert einen tiefen Eingriff und impliziert einen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 20 Milliarden US-Dollar. Die Botschaft ist klar: Internationale Risiken sollen konsequent internalisiert werden. Doch diese Klarheit verliert an Schärfe, sobald man die Details betrachtet. In der Eigenmittelverordnung vollzieht der Schweizerischer Bundesrat einen bemerkenswerten Rückzieher in Richtung internationaler Standards und nimmt zentrale Verschärfungen zurück. Insbesondere bei Software und latenten Steueransprüchen wird eine deutlich mildere Linie gewählt, die einen Teil der zuvor aufgebauten regulatorischen Strenge wieder neutralisiert. Das Ergebnis ist ein Paket, das gleichzeitig verschärft und entlastet – und gerade dadurch an strategischer Klarheit einbüsst. Für die UBS bleibt zwar ein substanzieller zusätzlicher Kapitalbedarf bestehen, doch die effektive Belastung fällt geringer aus als zunächst signalisiert. Das schafft kurzfristig Planungssicherheit, wirft aber grundsätzliche Fragen nach der Konsistenz der Regulierung auf. Wenn zentrale Elemente nachträglich abgeschwächt werden, entsteht der Eindruck eines politischen Aushandlungsprozesses, der weniger von einem stringenten Ordnungsrahmen als von opportuner Feinjustierung geprägt ist.
Reto Giudicetti, The OnlinerWenn zentrale Elemente nachträglich abgeschwächt werden, entsteht der Eindruck eines politischen Aushandlungsprozesses, der weniger von einem stringenten Ordnungsrahmen als von opportuner Feinjustierung geprägt ist.
Hinzu kommt, dass der politisch entscheidende Teil des Dossiers noch gar nicht entschieden ist. Die gesetzliche Verankerung – insbesondere die Behandlung der Auslandstöchter – steht erst am Anfang der parlamentarischen Beratung. Gerade hier verläuft die eigentliche Konfliktlinie: zwischen dem Anspruch maximaler Absicherung auf der einen und der Sorge um internationale Wettbewerbsfähigkeit auf der anderen Seite. Ob und wie dieser Widerspruch aufgelöst werden kann, ist derzeit offen.
Die Fronten sind entsprechend klar gezogen. Die UBS lehnt das Paket entschieden ab und kritisiert dessen fehlende internationale Abstimmung sowie die aus ihrer Sicht ignorierten Rückmeldungen aus der Konsultation. Sie warnt vor erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden und stellt die Darstellung der Behörden teilweise als irreführend in Frage. Gleichzeitig signalisiert der Bundesrat mit seinem Vorgehen den politischen Willen zur Verschärfung – wenn auch in abgeschwächter Form. Damit bleibt ein regulatorisches Gesamtbild, das weniger durch Geschlossenheit als durch Spannungen geprägt ist. Die Richtung ist vorgegeben, doch die Ausgestaltung ist umkämpft – und ein tragfähiger Ausgleich zwischen Stabilitätsanspruch und Wettbewerbsfähigkeit zeichnet sich bislang nicht ab.