Greenwashing: Regulierungs-Ohrfeige für die Banken- und Versicherungslobby

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat informiert, dass eine Regulierungsvorlage zur Vermeidung von Greenwashing erarbeitet werden soll. Der Entscheid kommt überraschend, hatten doch die Banken -und Versicherungslobby intensiv für eine Selbstregulierung plädiert. Die von der helvetischen Finanzbranche eingereichten Vorschläge hat der Bundesrat nun aber offenbar als untauglich eingestuft. Eine Hintertür lässt der Bundesrat aber offen.

Der Bundesrat hat im Dezember 2022 seinen Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor veröffentlicht. Gleichzeitig hat er das EFD beauftragt, zusammen mit Vertretern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der Branche und Nichtregierungsorganisationen zu prüfen, wie diese Vorgaben effizient umgesetzt werden können. Der Begriff Greenwashing bezeichnet im Finanzsektor die Täuschung von Kunden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen.

Nach Auswertung der Eingaben der Arbeitsgruppenmitglieder, darunter die Schweizerische Bankiervereingung (SBVg), die Asset Management Association (AMAS) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV), hat das EFD beschlossen, für die Umsetzung des Standpunktes des Bundesrates eine Vorlage für eine prinzipienbasierte staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe zu erarbeiten. Eine solche Regulierung könnte allerdings durch Selbstregulierungen der Branchen ergänzt werden. Das EFD wird dem Bundesrat bis spätestens Ende August 2024 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen. Falls die Finanzbranche doch noch eine taugliche Selbstregulierung präsentiert, die den Standpunkt effektiv umsetzt, wird das EFD auf weitere Regulierungsarbeiten verzichten. Die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt.

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