Credit Suisse: Keine Transformationsprämie für die GL – keine Dividende für die Aktionäre

Als Folge der kürzlich angekündigten geplanten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat der CS-Verwaltungsrat der Credit Suisse heute bekannt gegeben, dass er bestimmte Anträge an die Generalversammlung 2023 zurückzieht. Die Rückzüge betreffen die vorgeschlagene Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022 sowie den vorgeschlagenen Transformationspreis für die Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat informiert ferner über seinen Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns und zur ordentlichen Ausschüttung einer Dividende.

Der Verwaltungsrat der Credit Suisse hat beschlossen, die folgenden Traktanden, die von der Bank am 14. März 2023 veröffentlicht wurden, zurückzuziehen:

  • Traktandum 2 ­– Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022
    Aufgrund der beispiellosen Umstände, die die Bank in den letzten Wochen betrafen und die zur geplanten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS führten, hat der Verwaltungsrat beschlossen, seinen Antrag zu diesem Traktandum zurückzuziehen, womit dieses Traktandum und die Abstimmung darüber obsolet werden.

Die Credit Suisse darf für das Geschäftsjahr 2022 keine Dividende beschliessen und ausschütten.

Credit Suisse
  • Traktandum 8.2.2 – Transformationsprämie für die Mitglieder der Geschäftsleitung
    In Anbetracht der geplanten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat der Verwaltungsrat beschlossen, seinen Antrag bezüglich einer einmaligen aufgeschobenen aktienbasierten Transformationsprämie für die Geschäftsleitung zurückzuziehen, womit dieses Traktandum und die Abstimmung darüber hinfällig werden.

Informationen zu Traktandum 3 – Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns und die ordentliche Ausschüttung einer Dividende
Gemäss der vom Bundesrat am 19. März 2023 veröffentlichten Verordnung über zusätzliche Liquiditätshilfekredite und die Gewährung von Ausfallbürgschaften des Bundes für Liquiditätshilfekredite der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken darf die Credit Suisse für das Geschäftsjahr 2022 keine Dividende beschliessen und ausschütten. Gemäss schweizerischem Recht müssen die Aktionäre weiterhin über die Verwendung des Bilanzgewinns abstimmen. Der Verwaltungsrat wird die Aktionäre daher weiterhin bitten, über den Antrag unter Traktandum 3 abzustimmen, wobei er darauf hinweist, dass sich die Abstimmung ausschliesslich auf den Teil der Gewinnverwendung bezieht, während der Teil des Beschlusses über die ordentliche Dividende obsolet wird.

Hauptbildnachweis: Credit Suisse