Das Bundesgericht und die Entkernung der Rechtssicherheit für Banken
Mit seinem Urteil vom 13. April 2026 hat das Bundesgericht in Lausanne nicht nur vier ehemalige Mitarbeitende der Gazprombank (Schweiz) verurteilt. Es hat zugleich ein bemerkenswertes Signal an den Schweizer Finanzplatz gesendet: Rechtssicherheit ist offenbar überschätzt.
Während bislang zumindest nachgewiesen werden musste, dass Finanzgeschäfte für einen tatsächlich nicht berechtigten wirtschaftlichen Eigentümer abgewickelt wurden, scheint künftig bereits auszureichen, dass die wirtschaftliche Berechtigung aufgrund unzureichender Abklärungen unklar geblieben ist. Strafbar wird damit nicht mehr primär das nachweislich Falsche, sondern zunehmend das möglicherweise Unzureichende. Das mag aus Sicht der Strafverfolgung verlockend erscheinen. Schliesslich ist es deutlich einfacher, jemanden dafür verantwortlich zu machen, was er nicht abgeklärt hat, als nachzuweisen, was tatsächlich der Fall war. Die traditionelle Unschuldsvermutung wird dadurch zwar nicht formell abgeschafft, aber um eine interessante Ergänzung bereichert: Wer seine Unschuld nicht lückenlos dokumentieren kann, darf sich zumindest auf unangenehme Fragen einstellen.
Besonders innovativ wirkt dabei die Definition der massgeblichen Sorgfaltspflichten. Weder Gesetz noch Urteil legen präzise fest, welche Abklärungen künftig erforderlich sind. Massgeblich bleibt die «nach den Umständen gebotene Sorgfalt». Welche Umstände das sind und welches Verhalten als ausreichend gilt, bleibt weitgehend offen. Die Branche erhält damit eine Vorschrift, deren genauer Inhalt erst dann sichtbar wird, wenn jemand wegen ihrer Verletzung verurteilt wurde.
Reto Giudicetti, The OnlinerDer konkrete Fall mag beendet sein. Die Unsicherheit, die er hinterlässt, dürfte den Schweizer Finanzplatz noch lange begleiten.
Für Banken und ihre Mitarbeitenden eröffnet sich damit ein neues Verständnis von Compliance: Nicht mehr die Einhaltung klarer Regeln steht im Vordergrund, sondern die möglichst lückenlose Absicherung gegen den Vorwurf, es hätte vielleicht noch etwas mehr abgeklärt werden können. Wer glaubte, Recht müsse vorhersehbar sein, dürfte von dieser dynamischen Auslegung überrascht werden.
Juristisch ist der Fall abgeschlossen. Das Urteil ist rechtskräftig, weitere ordentliche Rechtsmittel stehen nicht zur Verfügung. Die Gazprombank (Schweiz) befindet sich ohnehin seit 2024 im Abwicklungsprozess. Die eigentliche Wirkung des Entscheids entfaltet sich deshalb nicht bei den Verurteilten und auch nicht bei der Bank, sondern bei all jenen Finanzintermediären, die künftig erraten müssen, welche Sorgfaltspflichten Gerichte rückblickend als «geboten» betrachten werden. Das Bundesgericht hat damit eine bemerkenswerte Leistung vollbracht: Es hat die Anforderungen an die Sorgfalt erhöht, ohne sie genauer zu definieren, die Strafbarkeit ausgeweitet, ohne deren Grenzen klar zu ziehen, und den Finanzplatz mit einer neuen Gewissheit ausgestattet – nämlich der, dass er sich seiner Rechtslage weniger sicher sein kann als zuvor.
Der konkrete Fall mag beendet sein. Die Unsicherheit, die er hinterlässt, dürfte den Schweizer Finanzplatz noch lange begleiten. Man könnte sagen: Das Urteil schafft Klarheit darüber, dass künftig weniger klar ist als bisher.